vgl. ebenso GR 1996 S. 1133; vgl. zum Ganzen ferner Botschaft B 118 vom 11.7.1986 zum Gesetz über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, GR 1986 S. 629 sowie Botschaft B 54 vom 16.8.1988 zur Besoldungsordnung, GR 1988 S. 1104). cc) Das im Wesentlichen auf den 1. Januar 2003 in Kraft getretene aktuelle Personalgesetz verlangt, dass zur Erhaltung der Kaufkraft jährlich über die Anpassung der Löhne beschlossen wird. In der Botschaft dazu heisst es, dass der Regierungsrat die Entwicklung der Teuerung im Rahmen der jährlichen Lohnanpassung mitberücksichtige.