Dem Regierungsrat waren mit dem Hinweis auf den Landesindex, der Relation zwischen Indexentwicklung und Zulagenanpassung sowie der zeitlichen Umsetzung Vorgaben gemacht, die keinerlei Gestaltungsraum mehr beliessen. bb) Ab 1990 galt endlich das Regime des Personalgesetzes, das hinsichtlich Teuerungszulagen auch für die aktiven Magistratspersonen massgebend war. Damit erhielt der Regierungsrat einen gewissen Gestaltungsraum: Vorgegeben waren ihm noch der Rhythmus der jährlichen Anpassung an die Teuerung; in welchem Ausmass dies zu geschehen hatte, war jedoch im Gesetz selbst nicht mehr explizit geregelt.