Völlige Gleichstellung zwischen Magistratur und Beamtenschaft ist hinsichtlich der Teuerungszulagen in der Folge ebenfalls mit dem (Magistraten-)Besoldungsdekret vom 1. Juli 1974 und dem darin enthaltenen Verweis auf das gleichentags erlassene (Beamten )Besoldungsdekret bewerkstelligt worden. Und dass es auch unter dieser Ordnung (einschliesslich ihrer Anpassungen in den Achtziger Jahren) weiterhin einen Anspruch auf Teuerungszulagen gab, kann nicht ernsthaft bezweifelt werden. Dem Regierungsrat waren mit dem Hinweis auf den Landesindex, der Relation zwischen Indexentwicklung und Zulagenanpassung sowie der zeitlichen Umsetzung Vorgaben gemacht, die keinerlei Gestaltungsraum mehr beliessen.