vgl. auch § 2 der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 11. Juli 1989, G 1990 97). Die betreffende Bestimmung wurde am 11. März 1997 (G 1997 101) auf den 1. Januar 1998 in Abs. 5 neu gefasst, indem der Regierungsrat die Befugnis erhielt, bei nicht voll gewährtem Teuerungsausgleich zu Gunsten tiefer Einkommen unterschiedliche Anpassungen festzulegen. Endlich ist das Personalgesetz vom 13. September 1988 durch das Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis vom 26. Juni 2001 (Personalgesetz [PG], SRL Nr. 51) im Wesentlichen auf den 1. Januar 2003 ersetzt worden.