Damit blieb es in dieser Hinsicht auch ohne Verweis bei der Massgeblichkeit der allgemeinen personalrechtlichen Regelung. Insofern gilt es zu erwähnen, dass das Beamtenbesoldungsdekret vom 1. Juli 1974 durch das Gesetz über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (Personalgesetz [aPG]) vom 13. September 1988 (G 1988 163) und die Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 29. November 1988 (G 1988 225, 1989 72) mit Wirkung auf den 1. Januar 1990 abgelöst worden war. Dabei sah § 28 Abs. 4 des damaligen Personalgesetzes vor, dass der Regierungsrat den Lohn jährlich der Teuerung anpasste, sofern der Grosse Rat durch Grossratsbeschluss nichts anderes bestimmte.