Das hiervor abgehandelte Dekret über die Besoldung der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers und des Rechtskonsulenten vom 1. Juli 1974 wurde durch eine neue Besoldungsordnung vom 11. September 1989 per 1. Januar 1990 ersetzt (G 1989 318), die noch immer in Kraft steht (SRL Nr. 72). Eine besondere Teuerungszulagenregelung ist darin nicht enthalten, was sich insofern erklären lässt, als die Besoldung neu nicht mehr betraglich fixiert, sondern in Prozenten der obersten Besoldungsklasse der jeweils geltenden Besoldungsordnung für das Staatspersonal festgelegt wird.