In der Folge wurde § 25 des Beamtenbesoldungsdekrets verschiedentlich revidiert, was hier freilich nicht weiter interessieren muss (vgl. G 1982 243, 1986 61, 1987 46). cc) Das hiervor abgehandelte Dekret über die Besoldung der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers und des Rechtskonsulenten vom 1. Juli 1974 wurde durch eine neue Besoldungsordnung vom 11. September 1989 per 1. Januar 1990 ersetzt (G 1989 318), die noch immer in Kraft steht (SRL Nr. 72).