, Basel 1986, Nr. 148 B IIIc und MBV 1963 S. 86). Dabei hat es angesichts des Umfanges und der Dichte seiner Erwägungen bloss angedeutet, dass der Regelung der Teuerungszulagen in der Pensionsordnung im Hinblick auf § 14 Abs. 3 BehG keine Bedeutung zukomme, und zwar auch für pensionierte Behördenmitglieder nicht. c) Das in der Folge angerufene Bundesgericht hat die Erwägungen seines am 22. Februar 1980 ergangenen Urteils in BGE 106 Ia 163 veröffentlicht.