1675), gemäss denen auf die teuerungsbedingte Anpassung der Pensionen auf den 1. Januar 2002 bzw. 2003 verzichtet wurde. b) Die Parteien sind sich uneins über die Rechtsnatur dieser Beschlüsse, um daraus Folgerungen für den Rechtsschutz abzuleiten. So wendet der Beklagte ein, es gehe dabei um generell-abstrakte Rechtssätze. Diese würden gestützt auf den als Delegationsnorm zu verstehenden § 17 MPO erlassen, und im Falle ihrer Unrechtmässigkeit könne ihnen das Verwaltungsgericht höchstens die Anwendung versagen, womit für die Kläger gar nichts gewonnen wäre.