damit sei ein Stand des Landesindexes von 144,46 Punkten ausgeglichen worden. Auf 2001 würden die AHV-Renten angepasst, womit ein gewisser Teuerungsausgleich gewährleistet sei. In Übereinstimmung mit dem Beschluss der Luzerner Pensionskasse werde auf eine teuerungsbedingte Anpassung der Renten der Magistratspersonen verzichtet. Dieser Passus war auch enthalten in den Beschlüssen vom 16. November 2001 (Prot.-Nr. 1606) und vom 10. Dezember 2002 (Prot.-Nr. 1675), gemäss denen auf die teuerungsbedingte Anpassung der Pensionen auf den 1. Januar 2002 bzw. 2003 verzichtet wurde.