Am 12. Dezember 2000 (Prot.-Nr. 1802) hatte der Regierungsrat beschlossen, dass auf die teuerungsbedingte Anpassung der Pensionen gemäss Pensionsordnung auf den 1. Januar 2001 verzichtet werde und für 2001 dieselben Renten ausbezahlt würden wie im Vorjahr. Mit den 2001 ausgerichteten Renten gelte ein Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 144,46 Punkten (Dezember 1982 = 100) als ausgeglichen. Dabei erwog der Regierungsrat, dass die Teuerungszulage für die Pensionsbezüger letztmals auf den 1. Januar 2000 angepasst worden sei (RRB Nr. 1696 vom 26.11.1999); damit sei ein Stand des Landesindexes von 144,46 Punkten ausgeglichen worden.