Gestützt auf diese Bestimmungen seien die Teuerungszulagen auf den Pensionen der Beamten und Lehrer 1973 und 1975 gekürzt worden, um die wegen der höheren AHV-Renten gestiegenen Gesamtbezüge in einem angemessenen Rahmen zu halten. Das Fehlen einer entsprechenden Bestimmung in der Pensionsordnung habe sich bisher als Mangel erwiesen (GR 1975 S. 188 f.). c) Gemäss der ursprünglichen Fassung vom 17. November 1970 waren die Teuerungszulagen in Prozenten der Pension nach den Vorschriften, die bei der Pensionsfestsetzung für die im Amte stehenden Amtsinhaber gelten, festgesetzt und der Teuerung angepasst worden (G XVII 720).