| | Entscheid: | S a c h v e r h a l t Am 28. April 2003 erhoben neun Magistratspersonen im Ruhestand beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Kanton Luzern, und zwar mit folgenden Anträgen: 1. Jedem der Kläger sei ab 1. Januar 2003 ein um die aufgelaufene Teuerung angepasstes Ruhegehalt auszuzahlen. 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich die Kläger die Nachforderung der Teuerungszulagen für die in den Jahren 2001 und 2002 ausgerichteten Ruhegehälter vorbehalten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Beklagte schloss auf Abweisung der Klage. Im Rahmen eines weiteren Schriftenwechsels erneuerten die Parteien ihre Anträge.