Sodann mangelt es - da der als Wintergarten bezeichnete Raum bloss durch eine 2 Meter breite Schiebetür vom Treppenaufgang bzw. den Räumen des Obergeschosses abgetrennt wird - an einer baulich konstruktiven Abgrenzung zu den anrechenbaren Wohnflächen, weshalb dieser Raum leicht einer Wohnbauerweiterung dienen kann und deswegen auch kaum in hinreichender weise einen Ausgleich zwischen dem Aussenklima und den Temperaturverhältnissen im Gebäudeinnern schaffen kann. Hinzu kommt, dass dieser Raum auch äusserlich in keiner Weise als Wintergarten erkennbar ist. Statt einer leichten, lichtdurchlässigen Bauweise wird hier einfach die massive Kubatur des Hauptgebäudes im Obergeschoss verlängert.