Der Anteil der Verglasung selbst der vertikalen Aussenhülle macht in etwa bloss einen Drittel aus, so dass insgesamt kaum von einem verglasten Raum gesprochen werden kann. Sodann mangelt es - da der als Wintergarten bezeichnete Raum bloss durch eine 2 Meter breite Schiebetür vom Treppenaufgang bzw. den Räumen des Obergeschosses abgetrennt wird - an einer baulich konstruktiven Abgrenzung zu den anrechenbaren Wohnflächen, weshalb dieser Raum leicht einer Wohnbauerweiterung dienen kann und deswegen auch kaum in hinreichender weise einen Ausgleich zwischen dem Aussenklima und den Temperaturverhältnissen im Gebäudeinnern schaffen kann.