Die Beschwerdegegner planen neben dem Aufbau eines zweiten Stockwerks eine Erweiterung des Hauses auf der Südostseite auf der gesamten Breite um 3.50 Meter und auf einer Breite von 5.70 Meter um zusätzliche 2.17 Meter im Erdgeschoss und um 4.25 Meter im Obergeschoss. Im Erdgeschoss soll so ein gedeckter Eingangsbereich für die beiden Wohnungen entstehen und im Obergeschoss ein direkt ans Treppenhaus anschliessender zusätzlicher Raum von 20 m2, der als Wintergarten bezeichnet wird. Dieser Raum wird durch eine 2 Meter breite Schiebetüre vom Treppenhaus abgeschlossen und verfügt über 25 cm dicke Aussenwände und gegenüber der Wohnung auf einer Länge von 3.70 Metern über eine 40 cm dicke Wand.