Die im dritten Semester NDS BWK angebotene Gelegenheit zur Vertiefung des Sinns für Teamgeist und Fairplay mache freilich nur Sinn, wenn diese auf der grundsätzlichen Bereitschaft aller Studierenden aufbauen könne, eben diesen Werten im Rahmen der forensischen Wahrheitssuche auch tatsächlich nachzuleben, zu welcher das NDS BWK befähigen solle. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit umfasst nach Lehre und Rechtsprechung drei Elemente, die kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. BGE 123 I 121 Erw. 4e). Vorab muss die Massnahme geeignet sein, den im öffentlichen Interesse verfolgten Zweck herbeizuführen (Geeignetheit).