Der Beschwerdeführer hat vor der eigens für ihn angesetzten nachträglichen zweiten Hauptprüfung konkrete Hinweise von früheren Absolventen der gleichen Prüfungsaufgaben über deren Inhalt schriftlich verneint, obwohl ihm diese Frage ausdrücklich nur mit Blick auf eine zukünftige faire Bewertung seiner Arbeit gestellt war. Er musste sich in diesem Zeitpunkt auch der offensichtlichen Unwahrheit seiner Auskunft bewusst sein, hatte er zu dieser Prüfung doch entsprechende Notizen mitgebracht, die er wie eine Art Checkliste benützte. Darin waren offenbar detaillierte Angaben zur vorangegangen Hauptprüfung enthalten.