Ein derart hohes Lehrziel für ein Nachdiplomstudium verlangt von dessen Absolventen in besonderem Masse Fähigkeiten im zeitgerechten Erkennen von entsprechenden Problemfällen und Entschlusskraft zur rechtzeitigen Schadenabwendung und zwar beides in einem ausserordentlich schwierigen Umfeld. Der Beschwerdeführer hat vor der eigens für ihn angesetzten nachträglichen zweiten Hauptprüfung konkrete Hinweise von früheren Absolventen der gleichen Prüfungsaufgaben über deren Inhalt schriftlich verneint, obwohl ihm diese Frage ausdrücklich nur mit Blick auf eine zukünftige faire Bewertung seiner Arbeit gestellt war.