Die Vorinstanz bestreitet dies in ihrer Vernehmlassung. Die Nachdiplomstudien an der Hochschule für Wirtschaft (HSW) Luzern ermöglichen es den Studierenden, ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz in einem Spezialgebiet zu vertiefen oder sich gezielt Wissen auf einem neuen Gebiet anzueignen, um anspruchsvolle Führungs- und Fachaufgaben wahrnehmen und Probleme lösen zu können (Art. 33 der Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft Luzern vom 24.8.2001, SRL Nr. 522). Bei dem hier in Frage stehenden Nachdiplomstudium BWK handelt es sich in diesem Sinne um ein nationales Gemeinschaftsprojekt im Dienste eines "sauberen" Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.