Der Beschwerdeführer wurde zugleich im Hinblick auf eine faire Bewertung mit Formular gefragt, ob er schon konkrete Hinweise auf den Inhalt dieser Prüfung erhalten habe, und es wurde ihm in Aussicht gestellt, dass er über den Umfang und die tatsächliche Bedeutung solcher Hinweise im Anschluss an die Prüfung näheren Aufschluss zu geben habe. Der Beschwerdeführer verneinte schriftlich, derartige Hinweise vor seiner Nachprüfung erhalten zu haben. Der Beschwerdeführer benützte in der Folge nach Feststellungen der Prüfungsaufsicht die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel kaum und stützte sich offensichtlich auf mitgebrachte Notizen ab, die er wie eine Art Checkliste benützte.