Wegen des grossen Arbeitsaufwandes zur Vorbereitung einer zweiten Hauptprüfung, bei der es in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Kriminalistik um eine interdisziplinäre Falllösung geht, legte der Studienleiter dem Beschwerdeführer für die Nachprüfung am 27. September 2002 mit ausdrücklichem Hinweis darauf die gleiche Aufgabe vor wie der Klasse BWK 2. Der Beschwerdeführer wurde zugleich im Hinblick auf eine faire Bewertung mit Formular gefragt, ob er schon konkrete Hinweise auf den Inhalt dieser Prüfung erhalten habe, und es wurde ihm in Aussicht gestellt, dass er über den Umfang und die tatsächliche Bedeutung solcher Hinweise im Anschluss an die Prüfung näheren Aufschluss zu geben habe.