| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 3.- Der vom Bildungs- und Kulturdepartement festgehaltene Sachverhalt über den Vorfall vom 18. Oktober 2002 blieb unbestritten. Danach ist von folgendem Ablauf auszugehen: Wegen des grossen Arbeitsaufwandes zur Vorbereitung einer zweiten Hauptprüfung, bei der es in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Kriminalistik um eine interdisziplinäre Falllösung geht, legte der Studienleiter dem Beschwerdeführer für die Nachprüfung am 27. September 2002 mit ausdrücklichem Hinweis darauf die gleiche Aufgabe vor wie der Klasse BWK 2.