Die Rechtsschutzbestimmungen im Bereich des Bau- und Planungsrechts sehen vor, dass alle in Anwendung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, SR 700) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRL Nr. 735) erlassenen Entscheide und Beschlüsse innert 20 Tagen mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden können, soweit das PBG nichts anderes bestimmt (§ 206 Abs. 1 PBG). Sind neben der Baubewilligung in der gleichen Sache weitere Entscheide oder Beschlüsse erforderlich und werden diese gemeinsam und gleichzeitig eröffnet, sind alle Entscheide und Beschlüsse in jedem Fall und ausschliesslich mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht