der Gemeinderat Z hat in seinem Baubewilligungsentscheid gleichzeitig auch die Höhe dieser Anschlussgebühr (3,25% der Gebäudeversicherungsschatzung) festgelegt. b) Die Rechtsschutzbestimmungen im Bereich des Bau- und Planungsrechts sehen vor, dass alle in Anwendung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, SR 700) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRL Nr. 735) erlassenen Entscheide und Beschlüsse innert 20 Tagen mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden können, soweit das PBG nichts anderes bestimmt (§ 206 Abs. 1 PBG).