| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Kanalisationsanschlussgebühr | | Entscheiddatum: | 14.11.2002 | | Fallnummer: | V 02 95 | | LGVE: | 2002 II Nr. 26 | | Leitsatz: | §§ 192a PBG, 206 Abs. 1 und Abs. 2 PBG; § 39 Abs. 1 EGGSchG. Gegen eine Verfügung der Gemeinde betreffend Erhebung von Kanalisationsanschlussgebühren ist die Einsprache gemäss den §§ 117 ff. VRG gegeben. Das gilt auch, wenn die Anschlussgebühr im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens verfügt wird. Die unterschiedliche Rechtsmittelordnung in Bezug auf die Baubewilligung und die Anfechtung der Gebühr verstösst nicht gegen die Koordinationspflicht.