Die Vorschriften des OR über die missbräuchliche Kündigung finden Anwendung." Es handelt sich hier um einen (so genannt) dynamischen Verweis auf die obligationenrechtlichen Regelungen. Von der Sache her gilt dieser Verweis gemäss der im Schrifttum verwendeten Terminologie in dem Sinne als ein geschlossener, als die Ausgangsnormen, welche die missbräuchliche Kündigung regeln, vollständig und integral übernommen werden sollen (zum Ganzen: Poledna, Annäherungen ans Obligationenrecht, in: Helbling/Poledna [Hrsg.], Personalrecht des öffentlichen Dienstes, Bern 1999, S. 214 ff.).