d) Nach dem schriftlichen Verweis zeigte der Beschwerdeführer im Unterricht und auch ausserhalb der Unterrichtsstunden ein gutes Verhalten, wie dies im Schreiben des Klassenlehrers an die Eltern des Beschwerdeführers vom 29. September 2001 zum Ausdruck kommt. Der Klassenlehrer hält weiter fest, man merke, wie sich der Beschwerdeführer bemühe und es ihm wichtig sei, dass er keine disziplinarischen Schwierigkeiten habe. Seine schulischen Leistungen seien weiterhin schwankend. In der Zeit vor Weihnachten verschlechterte sich das Verhalten des Beschwerdeführers wieder markant;