die Broschüre ist im Internet abrufbar unter: www.schulen-mitprofil.ch/pages/unterlagen/doku/oh5.pdf; vgl. dazu ferner: Dusolt, Elternarbeit für Erzieher, Lehrer, Sozial- und Heilpädagogen, München 1993, S. 73). Diese Anordnung stellt damit eine Massnahme zur Sicherstellung der in Absatz 4 von § 24 VBG unter dessen Sachüberschrift «Unterricht und Erziehung» umschriebenen wichtigen Auskunfts- und Informationsfunktion der Lehrpersonen gegenüber den Erziehungsberechtigten dar und nicht eine Disziplinarmassnahme, wie der Beschwerdeführer anzunehmen scheint (vgl. hiezu auch die Botschaft zum Gesetzesentwurf in den Verhandlungen des Grossen Rates [GR] 1997 S. 1418).