Im August 2001 begann A sein letztes obligatorisches Schuljahr. Anfangs September erteilte ihm die Schulleitung wegen schlechten Disziplinar- und Arbeitsverhaltens einen schriftlichen Verweis. Gleichzeitig verpflichtete sie den Schüler, ein Kontaktheft zu führen, in welchem die Lehrperson am Ende jeder Lektion Hinweise zu dessen Verhalten einzutragen hatte und das von seinen Eltern wöchentlich zu unterzeichnen war. Mit Entscheid vom 22. Januar 2002 wies die Schulleitung A für zwei Wochen vom Unterricht weg. Weiter verpflichtete sie ihn, den verpassten Unterrichtsstoff selbständig aufzuarbeiten und das Kontaktheft weiterzuführen.