Der projektierte Dachgeschossausbau ist auf einem Wohngebäude geplant, welches zur Waldgrenze nur gerade einen Abstand von vier Metern aufweist. Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Waldabstandes, der im Kanton Luzern immerhin 20 Meter beträgt, steht mithin ein Ausbau eines Wohngebäudes zur Diskussion, der hart am Waldrand geplant ist und daher von dieser Warte aus unter waldrechtlichen Gesichtspunkten besonders kritischer Beurteilung zu unterziehen ist. Fest steht ferner, dass das Projekt in keiner Weise dem Wald und dessen Nutzung und Funktionen dient, sondern ausschliesslich den privaten Interessen der Bauherrschaft.