Die hier zur Diskussion stehende Gegend weist eine erhöhte Niederschlagsmenge und ein erhöhtes Hagelrisiko auf, so dass entsprechende Spezialkulturen nicht zu einem Durchschnittsbetrieb zu rechnen sind. Im Bereich des Pflanzenbaus veranschlagen die Beschwerdeführer 0,5 ha Spezialkulturen (z.B. Erdbeeren). Diese Bewirtschaftungsweise erscheint hierzulande indes als aussergewöhnlich arbeitsintensiv und schlägt demnach bei der Berechnung des Arbeitsbedarfs markant zu Buche. Es muss festgehalten werden, dass derartige arbeitsintensive Kulturen in der Gemeinde X, wenn überhaupt, nur am Rande anzutreffen sind. Von einer "landesüblichen Produktion" im Sinne von Art. 7 Abs. 1