Zur Erinnerung: Der überholte Massstab SAT sollte der Anzahl "Arbeitstage einer bäuerlichen Normalfamilie" entsprechen, die pro Jahr 420 Arbeitstage leistet. Dies entspricht ungefähr der Arbeitsleistung, welche 1,5 Arbeitskräfte verrichten. Die Schwelle für die Gewerbeeigenschaft lag nach der bisherigen Regelung demzufolge bei 210 SAT (die Hälfte von 420 SAT). 210 SAT entsprechen nach dem Gesagten der Arbeitkraft mit Faktor 0,75. Wird also die Arbeitskraft (und nicht mehr in erster Linie der Arbeitszeitfaktor) als Beurteilungsmassstab verwendet, ist zu folgern, dass der bisherige Schwellenwert - nach heutiger Lesart - ungefähr bei 0,75 SAK liegt.