Das Recht des Selbstbewirtschafters, familienintern ein Gewerbe als Ganzes zum Ertragswert zu übernehmen, beschränkt sich auf Betriebe, deren Bewirtschaftung ein Mindestmass an Arbeitskraft beansprucht. Nach der bis 31. Dezember 2003 in Kraft gestandenen Regelung lag dieser Wert bei 210 Standardarbeitstagen (SAT). In der seit 1. Januar 2004 in Kraft stehenden Regelung wird mit dem etwas modifizierten Parameter Standardarbeitskraft (SAK) gerechnet. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.