Er selbst rechnet während der arbeitsintensivsten Zeit - d.h. von April bis Juni - mit einem täglichen Arbeitsbedarf von bis zu 45 Stunden, was nicht bloss ungewöhnlich anmutet, sondern bei diesem Nebenerwerbsbetrieb - objektiv betrachtet - ernsthaft wohl kaum durchgehalten werden kann. Es ist anzunehmen, dass die seitens der Beschwerdeführer propagierte Betriebsstruktur, die für eine Liegenschaft im Nebenerwerb charakteristisch ist, mit einem vertretbaren Personalbestand so nicht zu organisieren und zu leisten ist, zumal aller Voraussicht nach diesbezüglich jeweils zusätzliche Arbeitskräfte ausserhalb des Kreises der Familie zu rekrutieren wären.