In Tat und Wahrheit zeigten die Buchhaltungsunterlagen der Agro-Treuhand Luzerner Landwirte, dass es 28 Mastschweine gewesen seien. Schliesslich gelte es zu beachten, dass die derzeitige agrarpolitische Zielsetzung keine "Reaktivierung" eines entsprechenden landwirtschaftlichen Gewerbes im Auge habe. In Weiteren Rechtsschriften erneuerten die Beschwerdeführer im Wesentlichen ihre Standpunkte. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz würden in der Gegend Jersey-Kühe gehalten, um den Inhaltsstoff der Milch zu erhöhen. Diese Rasse zeichne sich durch hohe Wirtschaftlichkeit aus. Nach dem Tierschutzgesetz seien für Jersey-Kühe keine baulichen Massnahmen notwendig.