Die andere Hälfte könne er mit einem Nebenerwerb decken. c) In der Vernehmlassung verwies die Bodenrechtskommission auf den angefochtenen Ent-scheid und beantragte die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Soweit der Beschwerdeführer darauf hinweise, dass gegebenenfalls selbst kleine Betriebe Direktzahlungen erhalten würden, könne er daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Gemäss derzeitiger Agrarpolitik könnten selbst Hobby-Betriebe Subventionen erhältlich machen. Massgeblich für die Qualifizierung seien objektive Gesichtspunkte. Nach den Werten der Agro-Treuhand Luzerner Landwirte betrage die effektive Leistung einer Kuh pro Jahr im Talgebiet 5'939 kg.