Auch die Erschliessung sei gut. Auf 10.30 m Legerlänge befänden sich derzeit 10 Kuhplätze im Stall. Ein den tierschutzrechtlichen Ansprüchen genügender Umbau des Stalles für 9 Kühe wäre mit Investitionen in der Grössenordnung von Fr. XXXX.-- realisierbar. Der Ertragswert für die Liegenschaft belaufe sich auf Fr. YYYYY.--. Angesichts dieser Beträge sei das Kriterium der Zumutbarkeit von Investitionen irrelevant. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz liesse sich auf dem Betrieb ein hälftiges Familieneinkommen erwirtschaften. Die andere Hälfte könne er mit einem Nebenerwerb decken.