Aufgrund der Angaben der Agro-Treuhand der Luzerner Landwirte hielten die luzernischen Talbetriebe pro Hektare durchschnittlich 2.17 GVE. Die gegebenen Verhältnisse liessen ferner maximal 30 Schweine zu. Ein Betrieb mit einer landwirtschaftlichen Fläche von 5.68 Hektaren, sechs Milchkühen, drei Stück Jungvieh für die Nachzucht, 28 Mastschweinen und 25 Hochstammobstbäumen ergäbe einen Arbeitsaufwand von 198.52 Standardarbeitstagen (SAT), mithin weniger als die geforderten 210 SAT. Folglich könne hier nicht von einem landwirtschaftlichen Gewerbe gemäss Art. 7 Abs. 1 BGBB (in der Fassung, gültig gewesen bis Ende 2003) die Rede sein.