O., N 53 zu Art. 7 BGBB). Die bearbeitbare Fläche kann variieren, je nach dem Arbeitsbedarf der Kultur sowie der eingesetzten technischen Mitteln und Arbeitsverfahren. Die Beobachtungen in den Buchhaltungsbetrieben zeigen, dass mit zunehmendem Viehbestand der Arbeitsbedarf pro Hektare wächst und die Fläche pro Arbeitskraft abnimmt (Hofer, a.a.O., N 57 zu Art. 7 BGBB). Zur Illustration der Zusammenhänge sei beispielhaft auf Ergebnisse der zentralen Auswertung von Buchhaltungszahlen 1993 hingewiesen. Daraus lassen sich erste Hinweise auf die durchschnittliche minimale Fläche von sogenannten "Grenzbetrieben" in Talgebieten ziehen. Es handelt sich dabei um kleine Betriebe.