Auf diesen entscheidenden Aspekt wird zurückzukommen sein. c) Zunächst ist festzuhalten, dass der Faktor SAK ein rein arbeitswirtschaftliches Kriterium darstellt und damit etwa von Preisentwicklungen unabhängig ist. Der Entwurf des BGBB verlangte ursprünglich noch kumulativ, dass sowohl der Arbeitsbedarf als auch das Einkommen mindestens die Hälfte desjenigen einer bäuerlichen Durchschnittsfamilie ausmachen. Der Gesetzgeber hat das letztgenannte Kriterium- das Einkommen - fallen gelassen. Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht, ist mithin nach wie vor auf den Arbeitsbedarf abzustellen (vgl. Hofer, a.a.O., N 45 zu Art. 7 BGBB).