| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A, B, C, D und E sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft und als solche Eigentümer der Parzellen W, X, Y und Z, Grundbuch Rothenburg. G - ein Sohn von A - absolvierte eine Ausbildung als Agraringenieur und besitzt das Fähigkeitszeugnis als Landwirt. Am 27. Oktober 2000 stellte G bei der Bodenrechtskommission des Kantons Luzern das Gesuch, es sei festzustellen, dass es sich bei den genannten Grundstücken um ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) handle.