Dem Streit liegen Personaldienstbarkeiten unter anderem zu Gunsten der Gemeinde ("Bauhöhenbeschränkungen") zu Grunde. Anlass für das Begehren um Löschung derartiger Baubeschränkungen gab der Umstand, dass die Gemeinde im streitbetroffenen Gebiet im Zusammenhang mit einem konkreten Bauprojekt bereits einmal der Löschung einer analogen Dienstbarkeit zugestimmt hatte. Es kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das im Sachverhalt Gesagte hingewiesen werden.