Damit kann offen bleiben, ob eine öffentliche Gerichtsverhandlung auch unter Hinweis auf den technischen Charakter der aufgeworfenen Fragen oder auch den besonderen prozessualen Streitgegenstand (vgl. Erw. 3a) versagt werden dürfte (vgl. BGE 125 V 39 mit Hinweisen). 9.- Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kosten- und entschädigungspflichtig (§§ 198 Abs. 1 lit. c sowie 201 Abs. 1 VRG). (...) R e c h t s s p r u c h 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. (...) |