Wo völlige Deckungsgleichheit besteht, steht die Notwendigkeit einer solchen Kumulation wohl ausser Frage. Dies trifft im vorliegenden Fall auf die Antennen 2D/2G oder 3D/3G ohne weiteres zu (vgl. Erw. 5b und Graf/Niklaus, a.a.O., S. 35). Dass sie nun gleichermassen zwischen den Antennenpaaren 2D/2G und 3D/3G zu erfolgen hätte, wo doch immerhin ein Winkel von 80° dazwischen liegt, scheint indes mehr als fraglich. Zwar mag auch hier eine Verstärkung der Strahlung im Nahbereich nicht ganz von der Hand zu weisen sein. Anders freilich im peripheren Bereich, wo die Grenze zwischen Betroffenheit und Nicht-Betroffenheit verlaufen soll;