Gerade durch ihren Schematismus birgt sie indes Gefahr, dass Ungleiches gleich behandelt wird, indem etwa topografische Besonderheiten, Strahlrichtungen und -dämpfungen ausser Betracht bleiben. So soll aufgrund der kreisförmigen Begrenzung die Betroffenheit auf der der Hauptstrahlrichtung abgewandten Seite nicht weniger weit reichen als auf jener selbst, was im Fall einer einstrahligen Anlage nicht recht zu überzeugen vermag und selbst mit Blick auf die dadurch erreichte Einfachheit kaum gerechtfertigt werden kann.