Inwiefern die Beurteilung der Legitimationsfrage unter Berücksichtigung der Skalarwellen anders ausfallen sollte, ist weder dargetan noch ersichtlich. Selbst die in diesem Zusammenhang angebotenen Beweise sind dem Verwaltungsgericht - trotz entsprechender Ankündigung - nicht übermittelt worden. In ihrer Stellungnahme vom 10. September 2002 halten die Beschwerdeführer fest, dass dieses Phänomen bereits im vorletzten Jahrhundert entdeckt worden sei (amtl. Bel. 18, S. 6). Mit einer neueren Erkenntnis hat man es dabei offenbar nicht zu tun, und es ist daher auch nicht anzunehmen, dass der Verordnungsgeber in diesem Zusammenhang eine (neuere) Entwicklung übersehen haben könnte.