Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass heute aufgrund verschiedener Emittenten überall eine gewisse grossräumige Hintergrundbelastung von Strahlen aus dem Hochfrequenzbereich existiert (Radio- und Fernsehsender, Mobilfunktelefone, Polizei-, Betriebs-, Militär- und Flugfunk, Radar etc.). Laut Bundesgericht betrage der Pegel dieser Hintergrundbelastung selbst in ländlichen Gebieten rund 0.2 bis 0.3 V/m. Eine von einer geplanten Anlage ausgehende Strahlung von 0.25 V/m bewirke dabei für die Betroffenen wohl eine geringfügige zusätzliche Belastung.