Seit einem Jahr würden sich gehäuft identische Beeinträchtigungen einstellen. Mitursache sei das sogenannte Grundrauschen, das auch für biologische Auswirkungen wie Schlafstörungen verantwortlich sei. Die diesbezügliche und im Übrigen altersabhängige Betroffenheit der Einsprecher reiche hier weit über die Einspracheberechtigung von 0.5 V/m resp. eine Distanz von 805 m hinaus. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass heute aufgrund verschiedener Emittenten überall eine gewisse grossräumige Hintergrundbelastung von Strahlen aus dem Hochfrequenzbereich existiert (Radio- und Fernsehsender, Mobilfunktelefone, Polizei-, Betriebs-, Militär- und Flugfunk, Radar etc.).