mit je einer ERP von 200 W sollen damit ersetzt werden. Aus den im Standortdatenblatt enthaltenen Plänen ist ersichtlich, dass sich die Antennen 2D und 2G wie auch 3D und 3G in ihren Hauptstrahlrichtungen decken, d.h. je eine UMTS-Antenne und eine GSM-Antenne in die gleiche Hauptrichtung strahlen. Demnach beträgt gemäss den oben dargelegten massgeblichen Berechnungsgrundsätzen die für die Ermittlung des legitimationsbegründenden Radius massgebende Sendeleistung 1100 W (500 W und 600 W) und nicht etwa - wie behauptet - 3300 W. Der Anlagegrenzwert ist mit 5 V/m in die Formel einzusetzen (Ziff. 64 lit. c Anhang 1 der NISV; vgl. ferner